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Freestyle Libre: Worauf man bei der Kostenerstattung durch die TK achten sollte

37 Kommentare

Inzwischen habe ich erstmals einen Teil der Kosten für das Freestyle Libre Glukosemesssystem von der Techniker Krankenkasse (TK) erstattet bekommen. Allerdings nicht so viel wie ich ursprünglich gedacht hatte.

Seit dem 9. Februar 2015 verspricht die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Versicherten, den Großteil der Kosten für das Freestyle Libre Glukosemesssystem zu erstatten. Wer in das Disease Management Programm (DMP) Typ-1-Diabetes eingeschrieben ist, erhält jährlich bis zu 1.140 Euro Zuschuss zum Freestyle Libre, andere Versicherte, die nicht in ein DMP eingeschrieben sind, bekommen bis zu 840 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Als begeisterter Anwender des Systems UND TK-Mitglied hat mich diese Nachricht sehr gefreut – schließlich sind die rund 120 Euro, die das System mich pro Monat kostet, kein Pappenstiel.

Rechnungen und Privatrezept einschicken, dann gibt es eine Erstattung

Vor ein paar Wochen erkundigte ich mich also bei der TK, wie die Kostenerstattung genau funktioniert. Der Sachbearbeiter in der Hotline erklärte mir, ich könne alle Rechnungen, die nach dem 9. Februar 2015 ausgestellt wurden, zur Erstattung einreichen. Dazu müsste ich noch ein Rezept meines behandelnden Arztes für das Freestyle Libre mitschicken, dann werde der entsprechende Betrag erstattet – und zwar so lange, bis mein „Jahresbudget“ aufgebraucht sei. Ich bat also meinen Diabetologen um ein Rezept. Er war zunächst etwas unschlüssig, was genau er darauf vermerken sollte, verschrieb mir dann aber einfach erst einmal zehn Sensoren auf einem Privatrezept. Dieses Rezept schickte ich Ende März zusammen mit zwei Rechnungen für jeweils zwei Sensoren (einmal datiert auf den 10. März und einmal datiert auf den 25. März) an das Servicezentrum Hilfsmittel der TK in Duisburg.

Zweimal bestellt wegen einer Reklamation Anfang März

Leider musste ich im März zweimal Sensoren bestellen, weil ein Sensor aus der ersten Lieferung defekt war. Vielmehr hatte der Mechanismus, mit dem der Sensor in die Haut „geschossen“ wird, vorzeitig ausgelöst, bevor ich den Applikator überhaupt in die Nähe meines Oberarms hatte bringen können. Danach war das gute Stück natürlich unbrauchbar, denn ohne den Schussbolzen kriegt man die flexible Teflonnadel nun einmal nicht ins Gewebe. Ich reklamierte den Sensor bei Abbott und warte seither auf Ersatz. Jedenfalls kam es so zu den Bestellungen im März, relativ rasch hintereinander.

Pro Monat werden maximal 95,00 Euro erstattet

Vor ein paar Tagen teilte die TK mir nun schriftlich mit, dass sie mir für die eingereichten Kosten von insgesamt 251,50 Euro einen Erstattungsbetrag von 95,00 Euro überweisen werde. Das erschien mir nun eine etwas magere Erstattungsquote angesichts der Ankündigung von Februar. Ich fragte also telefonisch nach und erfuhr, dass die TK pro Kalendermonat maximal 95,00 Euro der Kosten für das Freestyle Libre erstattet. Mulipliziert mit 12, ergibt sich so auch wieder der angekündigte Betrag von 1.140 Euro pro Jahr. Bei der Bewilligung der Erstattung richtet sich die TK ausschließlich nach dem Einreichdatum der Rechnungen. Mein Fehler war es nun, dass ich beide Rechnungen bereits Ende März eingereicht hatte. Hätte ich bis Anfang April gewartet, wären mir für März und April jeweils 95,00 Euro gutgeschrieben worden – eine Rechnung für den einen, die andere für den anderen Monat. So aber lässt sich nichts mehr an der Erstattungssumme ändern, da half auch meine Erklärung nichts, dass ich wegen einer Reklamation früher als normal neu bestellen musste.

Ich habe also gelernt, dass man zwar Rechnungen gesammelt einreichen kann, dann aber tunlichst bis zum Anfang des Monats warten sollte, damit einem kein Erstattungsbetrag entgeht. Welche Erfahrungen habt ihr mit der Erstattung der Kosten für das Freestyle Libre gemacht?

Kalendernotiz

37 Kommentare zu “Freestyle Libre: Worauf man bei der Kostenerstattung durch die TK achten sollte

  1. Hallo Antje,

    die TK hat mir gestern telefonisch mitgeteilt, dass der Bewilligungszeitraum mit meiner ersten Bestellung (10.01.16) beginnt. Mein Bewilligungsschreiben für 1 Jahr ist vom 20.06.15.

    Hat das jemand schriftlich oder Erfahrung damit.

    Gruß

    Christian

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  2. Hello Antje,

    Vielen lieben Dank für alle diese Infos. Eine Frage hätte ich noch: unmöglich zu wissen wie lang der Bewilligungszeitraum bei mir ist. Der Brief von TK am Anfang habe ich nicht mehr. Eine Idee wo ich das finden kann?

    Merci!
    Mathieu

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    • Lieber Mathieu, vielleicht findest du das Schreiben noch im Altpapier? 😉 Aber nee im Ernst, keine Ahnung. Ich habe das von der TK für ein Jahr bewilligt bekommen. Alle anderen, von denen ich das mitbekommen haben, ebenfalls für ein Jahr. LG Antje

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  3. Hallo ihr alle,
    Ich hätte jetzt im Thema Kostenerstattung bei der TK doch noch mal eine Frage. Mein DiaDoc hat mir ein „Rezept“ über 7 Sensoren ausgestellt. Bei der ersten Bestellung habe ich das Messgerät und 2 Sensoren bestellt, und diese Rechnung eingereicht (mit einer Kopie vom „Rezept“) -> beides wurde erstattet. Nachdem nun diese beiden Sensoren verbraucht waren, habe ich eine neue Bestellung bei Abbott platziert. Diese fünf Sensoren wurden geliefert und wieder reichte ich diese Rechnung mit dem „Rezept“ ein. Leider wurde mir jetzt nicht die komplette Summe überwiesen, sondern nur 95€.
    Hat jemand von euch eine andere Erfahrung bei der TK gemacht bei einer Einreichung über mehrere Sensoren?
    Vielen Dank im Voraus für eure Infos.

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    • Hallo Alex, vielleicht liegt es daran, dass du die Rechnung nun quasi im Voraus eingereicht hast. Die TK erstattet nur rückwirkend, also nicht jetzt für die Versorgung im Februar/März/April/Juni, sondern jetzt z. B. für die Versorgung im Dezember/Januar/Februar. Allerdings erstattet die TK die Kosten ohnehin nur noch bis zum Ende des Bewilligungszeitraums, den man dir zu Beginn mitgeteilt hat. Danach wird es bis zum Abschluss der GBA-Nutzenbewertung erstmal keine Erstattung durch die TK geben. LG Antje

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  4. Hallo Jörg, das muss ich ein klein wenig korrigieren: Natürlich ist das Libre zugelassen, sonst hätte es nicht auf den Markt kommen dürfen. Es ist aber nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten. Über den entscheidet nicht der BGH (steht in der Regel für Bundesgerichtshof), sondern der GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss). Der muss eine Nutzenbewertung vornehmen, nach der das Freestyle Libre dann ggf. in die Regelversorgung übergehen kann. Über das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das den Anstoß für diese neue Diskussion gegeben hat, habe ich hier auch berichtet: https://suesshappyfit.wordpress.com/2015/12/17/vorlaeufiges-aus-fuer-die-kostenerstattung-beim-freestyle-libre/. LG Antje

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  5. Neues oder altes aus dem Rechtswesen,
    nach einem Telefonat mit der Ikk mobil, wurde mir nun der Sachverhalt dargelegt über den ich zumindest nur wenig oder gar keine Informationen erhalten habe.
    Die Aussage lautet wie folgt:
    Es gibt noch keine Freigabe des BGH´s für das Free Style Libre solange dies nicht erfolgt ist bewegen sich die Ges. Krankenkasse bei einer Zuzahlung oder gar Übernahme auf gesetzlich sehr dünnen Eis und somit lehnen es der Zeit alle Kassen ab, da schon die die es Teilweise übernommen habe bereits Abgemahnt wurden.

    Zusammen gefast leider müssen wir weiterhin auf die Zulassung des Free Style Libre warten.

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  6. Hallo Leute,
    Ich habe soeben mit Abbott telefoniert dort wurde eine Bestellung von Sensoren wegen einem Bestell-fehlers (nicht Weiterleitung zur Kreditkartendaten Eintragung) neu aufgenommen und der Berater am Telefon sagte mir das ab sofort 6 Sensoren auf einmal Bestellt werden können somit ist ein Vorschlag von dieser Seite übernommen worden das finde ich schon einmal sehr gut.
    Leider stoße ich bei der TK auf taube Ohren bei der Kostenbeteiligung, dort wurde mir gar am Telefon gesagt des es ein Gerichtsurteil gäbe das der TK bestätigt das sie die Kosten nicht übernehmen brauchen.

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  7. Fänds natürlich auch super wenn die TK Gerät und Sensoren in vollem Umfang übernehmen würde und denke es ist auch nur noch eine Frage der Zeit bis dies geschieht. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, könnte man bei der derzeitigen Lage doch zusätzlich immer sein Quartalsmaximum (bei mir 600 Tests) an konventionellen Teststreifen abrufen (GKV-Leistung) und verkaufen – meine 50er Testkassetten (Akku-Check Mobile) von denen ich so schon etwa 2 pro Quartal übrig habe kosten bei Ebay etwa 15€. Wenn ich um die Rechnung zu vereinfachen oder einfach nur sicherheitshalber 2 Kassetten im Quartal aufbewahre, ist es plötzlich ein Gewinn von 25€ im Monat auf Kosten der Krankenkasse (95€Erstattung TK + 50€Verkauf Teststreifen – 120€Kosten Sensoren). Und jene von euch, die auf Kosten sitzen geblieben sind kommen so auch irgendwann wieder ins Plus.
    Also Klagen oder Zurückschummeln? 🙂

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    • „Also Klagen oder Zurückschummeln?“

      Der Verkauf von zusätzlich verschriebenen Teststreifen als Querfinanzierung des Libre ist naheliegend und reizvoll. Es ist allerdings auch eine Straftat zu Lasten der GKV (Betrug, gegebenenfalls sogar in einem besonders schweren Fall, vgl. § 263 Abs. 3 Nr. 1). Ich würde daher unbedingt davon abraten.

      Mich würde interessieren, wie du mit der neuen Erstattungslage der TK umgehst, Antje? Seit kurzem steht ja der Beschluss, dass die TK das Libre vorerst nicht weiter unterstützt. Zahlst du jetzt selbst?!

      Viele Grüße
      TOM

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      • Moin Tim, noch läuft das eine Jahr Libre-Erstattung, das die TK mir bewilligt hatte. Danach werde ich einmal versuchen, per Einzelfallentscheidung doch noch weiter Erstattung zu bekommen (unwahrscheinlich, dass es klappt, aber wer nicht fragt…). Und dann werde ich die Sensoren vorerst wieder aus eigener Tasche bezahlen. LG Antje

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  8. Zum Thema „Sammelklage“: So etwas gibt es in Deutschland nicht (siehe VW, wo extra eine Stiftung gegründet wurde, damit eine Art „Sammelklage“ erfolgen kann.
    Ich habe seit Dezember mein Freestyle und hab auch gleich die Rechnung eingereicht. Wie ich gerade erfahren habe, sei diese nie angekommen. Ich bin nun auch ein wenig verunsichert, zumal ich bereits einen zweiten Satz Sensoren bestellt habe und nun auch mit über 200 € Vorleistung da stehe.

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  9. Hallo,

    am 19.03.2015 erhielt ich persönlich in der TK-Geschäftsstelle die mündliche Zusage der Kostenübernahme der TK für das Lesegerät und weiterer Sensoren ((Starterparket) im Wert von EUR fast 180,00 und weiterer Kosten bis EUR 1.140,–/pa.
    Am 10.12.2015 habe ich dann nach fast 9 monatiger Wartefrist von Abbot meine Kosten für das Libre persönlich an die TK eingereicht. Selbst die Sacharbeiter wussten an diesem Tag nichts von einer Kosten-Ablehnung des Systems,
    Am 18,12.15 erhielt ich dann eine Ablehnung und legte Widerspruch ein. Die Dame sagte mir heute, 13.01.2016, dass eine Klage so gut wie aussichtslos ist wäre, da die TK die Kosten gem. Urteil vom 08.07.2015 (Aktenzeichen B 3 KR 5/14R Bundessozialgericht)nicht übernehmen werden

    Ich sitze nun auf fast EUR 170,– fest,,,
    Wer interesiert sich für eine Sammelklage????

    Überlegt und wägt ab – Dö.

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    • Ich würde mich sehr für eine sammelklage interessieren, da ich die kosten doppelt (für mich und meine Tochter) habe. Ich persönlich pieke mir seit über 20 jahren täglich 5-6 mal in die finger, ich bin es echt leid!!! Und jetzt gibt es solche tollen neuen methoden und die kassen sperren sich. Lt. Kostengegenüberstellung würden die kassen ja auch wesentlich günstiger mit dem freestyle libre fahren. Ich habe im dezember 15 nun extra die kasse gewechselt, weil die tk bis dahin die kosten übernommen hat. Und nun die ernüchternde ablehnung. Es macht keinen spass mehr in deutschland. Alles muss man erbetteln oder erkämpfen. So die schwerbehinderung für meine tochter. Das krankenhaus sagt mindestens 60%, das versorgungsamt vergibt 40%. Aber da habe ich jetzt einen anwalt eingeschaltet. Ich denke, wir diabetiker sollten uns viel mehr organisieren und uns nicht alles von kassen und ämtern gefallen lassen.

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  10. Hallo,

    am 19.03.2015 erhielt ich persönlich in der TK-Geschäftsstelle die mündliche Zusage der Kostenübernahme der TK für das Lesegerät und weiterer zwei Sensoren ((Starterparket) im Wert von EUR fast 180,00 und weiterer Kosten bis EUR 1.140,–/pa.
    Am 10.12.2015 habe ich dann nach fast 9monatiger Wartefrist von Abbot meine Kosten für das Libre persönlich an die TK eingereicht. Selbst die Sacharbeiter wussten an diesem Tag nichts von einer Kosten-Ablehung des Systems,
    Am 18,12.15 erhielt ich dann eine Ablehnung und legte Widerspruch ein. Die Dame sagte mir dann, dass eine Klage so gut wie aussichtslos ist wäre, da die TK die Kosten gem. Urteil vom 08.07.2015 (Aktenzeichen B 3 KR 5/14R Bundessozialgericht R).

    Ich sitze nun auf fast EUR 170,– fest,,,

    Wer intereseiert sich für eine Sammelklage????

    Überlegt und wägt ab – Dö.

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  11. Pingback: #DBW2015: Mein ganz besonderer Diabetesmoment in diesem Jahr | Süß, happy und fit mit Diabetes Typ-1

  12. Hallo Antje,
    soweit ich weiß kannst du defekte Sensoren (oder davon geschossene) direkt bei Abbott reklamieren und dann bekommst du kostenlosen Ersatz.
    LG Bettina

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  13. Hallo Antje,
    an welche Adresse schickst du die Rechnungen ? an ein Kundencenter in deiner Nähe?

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  14. Hallo.
    Weiß jemand, ob ich mehrere Sensoren auf einmal bestellen kann, z.B. 6 Sensoren (Verbrauch für 3 Monate) und ich dann bei der TK 3 Monate zurückerstattet bekomme, also 3x 95 €? Mein Arzt ist nämlich 30 km entfernt und ich gehe 1x im Quartal zu ihm und das heißt dass ich gleich ein Rezept über mehrere Sensoren benötige und zusätzlich könnte ich mir so die Versandkosten bei Abbott sparen.
    Viele Grüße,
    Anja

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    • Liebe Anja, man kann derzeit nur 2 Sensoren pro Bestellung bestellen. Du musst aber nicht für jede Bestellung ein eigenes Rezept bei der TK einreichen. Mir hat mein Doc z. B. ein Privatrezept für 10 Sensoren ausgestellt (wir wussten beide zu dem Zeitpunkt noch nicht, wie das genau geht und haben das erstmal so ausprobiert). Die TK hat dann für ein ganzes Jahr die besagten 95 Euro pro Monat Zuschuss für die Sensoren bewilligt. Ich muss also vorerst gar kein Rezept mehr einreichen, das klappt anstandslos. LG Antje

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  15. Und da steht auch nichts, dass die 95 Euro erst ab Februar gezahlt werden, die ersten Geräte wurden aber bereits ab November ausgeliefert. Auf den ersten drei Monaten bleibt man also komplett sitzen. Hab Widerspruch eingelegt und seit dem hängt das ganze Verfahren, der Verein wehrt sich mit Händen und Füßen.

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    • Also Peter, das ist völlig normal, dass eine Kasse die Kosten erst erstattet ab dem Zeitpunkt, wo sie halt die Kostenerstattung beschlossen hat. Wer sich die Dinge davor auf eigene Rechnung anschafft, macht das halt auf eigenes Risiko. Bedenke einfach mal, dass ein neues Hilfsmittel normalerweise erst einmal langwierig sämtliche Instanzen des Gemeinsamen Bundesausschusses udn des IQWiG durchlaufen muss, bis es als GKV-Leistung anerkannt wird. Da ist die TK im Februar als erste Kasse vorgeprescht. Ich für meinen Teil freue mich, dass ich 95 Euro im Monat erstattet bekomme, denn verpflichtet ist die TK dazu überhaupt nicht. Du bekommst ja deine BZ-Messstreifen erstattet, das ist das Standardverfahren zur BZ-Messung.

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  16. Hi Antje,

    Danke für Deinen Blog-Beitrag!

    Ich habe vor einer Woche über das Portal der TK um Aufklärung gebeten und genau Deine Angeben in schriftlicher Form von der TK erhalten.

    Über die maximal 95EUR/monatlich steht in dem Schreiben allerdings nichts. 🙂

    LG René

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  17. Hallo Antje,
    welche Farbe hatte das Rezept, das du bei der TK eingereicht hast? Rosa sind üblicherweise die normalen Kassenrezepte für verschreibungspflichtige Medikamente (so eins habe ich hier). Oder blau, wie viele Privatrezepte? Oder ein grünes Rezept („ärztliche Empfehlung“)?

    Und noch eine Frage: Du schriebst in deinem Artikel „Bei der Bewilligung der Erstattung richtet sich die TK ausschließlich nach dem Einreichdatum der Rechnungen.“
    Demnach müsste man jeden(!) Monat genau 1 Rechnung über 125€ einreichen, um die maximale Erstattung von 95€ zu bekommen.
    ABER du meintest doch wahrscheinlich nicht das Einreichdatum, sondern das Rechnungsdatum, oder? Falls das Rechnungsdatum gilt, könnte man also auch erst im Juli 4 Rechnungen (April, Mai, Juni und Juli) zusammen einreichen und 4x 95€ erstattet bekommen… Kannst du deine Erkentnisse nochmal erläutern?

    Schöner Blog übrigens. Danke dafür!

    Viele Grüße
    Max

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    • Hallo Max, ups, ich wollte dir doch längst geantwortet haben… Also mit der TK läuft es nun so: Man kann auch Rechnungen sammeln und später einreichen. Bei meiner ersten Kostenerstattung hatte ich (aus Unwissenheit) den Fehler gemacht, zwei Rechnungen aus März noch IM März einzureichen. Es wäre mir absolut recht gewesen, wenn die TK die beiden Rechnungen als Erstattungen für März+April gewertet hätte, denn im April habe ich die Sensoren ja auch verwendet. Doch weil die Rechnungen noch im März eingegangen waren, konnten sie nicht für April gewertet werden und ich blieb auf den Kosten für einen Monat sitzen. Hätte ich die beiden Rechnungen ein paar Tage später im April eingereicht, wäre es kein Problem gewesen. Ist blöde zu erklären, ich hoffe, es war so halbwegs verständlich? Freut mich übrigens, dass dir mein Blog gefällt! LG Antje

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  18. Hallo,
    ich habe das Libre ende März bestellen dürfen, was ich auch erst mal ohne jeglichen Gedanke an Erstattung gemacht habe.
    Dann habe ich am 01.04 mit der TK Hotline Telefoniert, wo mir die gleichen Infos wie euch mitgeteilt wurden, 95€ Pro Monat mit DMP. Der nette Herr an der Hotline sagte mir, das es unbedingt ein „GRÜNES“ Rezept sein sollte, das die Kassen und die Privat Rezepte beide in das Budget des Diabetologen einfließen. Und ganz Wichtig, es müsse die Diagnose mit auf dem Rezept stehen.

    Heute bin ich dann auf diese Seite gestoßen und direkt mal verunsichert, weil mein Doc mir jetzt 6 Sensoren für ein Quartal aufgeschrieben hat. Da das ziemlich doof wäre, wenn ich dann nur die Sensoren für einen Monat und nicht für 3 erstattet bekomme, habe ich eben nochmal bei der DMP Abteilung der TK angerufen und nachgefragt.
    Die haben mir wieder mitgeteilt, das ich
    A: alle Rechnungen ab dem 9.2.2015 einreichen kann, und
    B: für zukünftige Bestellungen auch direkt ein ganzes Quartal oder mehr ordern und einreichen könne, was Ihnen sogar lieber wäre, das sie nicht jeden Monat Überweisungen an mich rausschicken müssen.

    Ich werde dann heute mal Sensoren für 3 Monate bestellen, und schauen, was die TK mir dann davon erstattet.

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    • Hallo Jörn,
      danke für deinen Erfahrungsbericht! Ich gebe dir recht, quartalsweise Bestellung und Abrechnung wären praktischer. Das Problem an der Sache ist, dass man derzeit bei Abbot immer nur maximal 2 Sensoren auf einen Schlag bestellen kann, so dass es automatisch ein monatlicher Zyklus ist. Wenn man das Geld nicht allzu lange vorstrecken möchte und möglichst rasch den TK-Anteil wiederhaben möchte, bleibt einem kaum etwas andere übrig als monatlich bei der TK anzuklopfen wegen Kostenerstattung. Aber irgendwann wird sich sicherlich auch die Bestellpraxis bei Abbott ändern und auch das eigentlch von Anfang an angekündigte Abo-System eingeführt.
      Was das Rezept angeht, hatte ich mit einem Privatrezept meines Doc keine Probleme, eine Diagnose stand auch nicht drauf (das sollte durch die DMP-Teilnahme aber auch klar sein, denke ich). Die TK kann die Kosten für das Libre m. E. auch nicht ins Budget des verordnenden Arztes einfließen lassen, weil das Libre nun mal noch keine Kassenleistung ist. Ich persönlich glaube ja, die TK hat da ganz fix was beschlossen Anfang Februar, um der DAK mit ihrer Ankündigung die Show zu stehlen. Aber so richtig definiert werden die Prozesse erst im laufenden Betrieb. Denn bei Facebook z. B. liest man auch wieder von ganz unterschiedlichen Erfahrungen mit der Erstattungspraxis. 😉

      LG Antje

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  19. Ich bin leider noch auf der Warteliste bei Abott. Das mit den 95 Euro wurde mir auch schon an der TK-Telefonhotline gesagt. Ich hätte diese Zusage nur gerne schriftlich… Hast du vorher einen solchen Schrieb erhalten?
    Was mich auch brennend interessiert? Erstattet die TK dir weiterhin auch vollständig deine Blutzuckermessstreifen bzw. wurde dir dazu was gesagt oder der Verbrauch kostenmäßig eingeschränkt?

    Danke für die Infos! 🙂

    Lg Kathi

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    • Liebe Kathi, eine schriftliche Zusage habe ich vorab nicht bekommen, auch nur die Info aus der Presse und von der Hotline. Die Verordnung von Teststreifen bleibt vom Libre völlig unberührt. Die Teststreifen sind GKV-Leistung, das Libre nicht. Derzeit ist die Kostenerstattung eine reine Kulanzleistung der TK. Das Libre fällt auch nicht ins Budget des Diabetologen, weil er es ja via Privatrezept verschreibt. Ich habe natürlich deutlich weniger Verbrauch an Teststreifen (von vormals 6-8 pro Tag runter auf 2-3 pro Tag) und brauchte erstmals beim Diadoc-Termin kein neues Rezept, weil meine Voratsschublade noch voll war. 🙂 Aber wenn ich welche brauche, kann ich sie mir weiterhin problemlos verschreiben lassen. Aber auch das habe ich natürlich nicht schriftlich, sondern nur aus der Hotline. Ist aber eigentlich auch nur logisch. Ich drücke dir die Daumen, dass du dich fix in der Warteliste voranarbeitest – es ist schon eine feine Sache mit dem Libre! LG Antje

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  20. wie also wenn ich mir anfang des monats 2 sensoren bestelle und dann ende des monats die rechnung von 120 euro bei der Tk einreiche dann erstatten die nur 95 euro statt 120? 😮

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    • Ja, genau. Man bekommt nicht die kompletten Kosten erstattet, sondern bis zu einem Betrag von 1.140 Euro im Jahr (wenn man im DMP ist), ergibt 95 Euro pro Monat. Ich finde das schon ziemlich gut, da das Libre ja noch sehr frisch auf dem Markt ist und noch keine Kassenleistung. Die TK macht das derzeit freiwillig.

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