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Freestyle Libre: TK zahlt nicht mehr, Barmer neuerdings doch

28 Kommentare

Vor ein paar Wochen zogen viele Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) lange Gesichter – vor allem, wenn sie vielleicht eigens wegen der Kostenerstattung für das Freestyle Libre dorthin gewechselt waren. Denn künftig will die TK, wie berichtet, ihren Versicherten nicht mehr wie bisher pauschal einen Großteil der Kosten für das neue Glukosemesssystem erstatten. Doch nun kommt erneut Bewegung ins Spiel, und zwar in Gestalt der Barmer GEK.

Auf verschiedenen Wegen haben mich in den vergangenen Tagen Meldungen erreicht, wonach die Barmer GEK neuerdings trotz der neuen Rechtslage die Kosten für das Freestyle Libre erstatten möchte – und zwar trotz des einschlägig zitierten Urteils des Bundessozialgerichts (BSG). Das BSG hatte im Juli 2015 entschieden, dass es sich bei der Glukosemessung im Unterhautfettgewebe, wie sie bei CGM-Systemen angewendet wird, um eine neue Untersuchungsmethode handelt, die erst durch den Gemeinsamen Bundessausschuss bewertet werden muss, bevor sie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden kann. Die TK fürchtete Ärger mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) und erklärte, sie werde die allgemeine Bezuschussung von bis zu 95 Euro monatlich künftig einstellen.

Barmer GEK steigt trotz BSG-Urteil in die Kostenerstattung ein

Die Barmer GEK scheint keine Angst vor dem BVA zu haben, jedenfalls bewilligte sie zum Beispiel Christian Purschke die laufenden Kosten für das Freestyle Libre. Christian hat auf seinem Blog Diacoach darüber geschrieben und einen Scan des Bewilligungsschreibens eingebaut. Von anderen Diabetikern habe ich Ähnliches erfahren. Wie es aussieht, benötigt die Barmer GEK von ihren Versicherten hierfür folgende Mindestangaben:

  • Ärztliche Verordnung mit Angabe des Diabetestyps,
  • Angabe des Hilfsmittels (Freestyle Libre Sensoren),
  • Angabe, ob die Versorgung dauerhaft sein soll (Dauerverordnung),
  • Angabe, wie viele Blutzuckerteststreifen bislan täglich erforderlich waren,
  • Erklärung des Versicherten oder seines Diabetologen, dass eine teschnische/medizinische Einweisung erfolgt ist und dass die erhobenen Daten vom Patienten richtig interpretiert werden können,
  • Angabe über die bisher ggf. erfolgte Nutzung des Freestyle Libre.

Bessere Karten auch beim Einzelfall-Antrag an die TK?

Für mich persönlich ist diese neue Entwicklung sicher kein Anlass, nun von der TK in die Barmer GEK zu wechseln. Doch ich kann mir vorstellen, dass mir der Verweis auf das neue Vorgehen bei der Barmer GEK die Argumentation gegenüber meiner TK erleichtert, wenn ich nach Ablauf der Bewilligung die Kostenerstattung per Einzelfallentscheid beantragen möchte. Wie seht ihr das?

 

28 Kommentare zu “Freestyle Libre: TK zahlt nicht mehr, Barmer neuerdings doch

  1. Hallo, ich habe nur gute Erfahrungen mit den Werten der Sensoren, ein so große Abweichung ist bei mir noch nicht aufgetreten. Ich habe bis jetzt 38 Sensoren benutzt, anfangs habe ich regelmäßig kontrollen mit einem anderen Meßgerät durchgeführt und keine oder nur geringe Abweichungen bekommen. Was die Erstattung betrifft hat die Novatis BKK nach einer halbjährigen Probezeit mit Kostenübernahme, dann alle weiteren Kostenübernahmen abgelehnt, troz Wiederspruch und Gutachten vom Diabetologen! Als Konsequenz bin ich ab 01.10. zur AOK gewechselt und hoffe, dass diese auch wie augenblicklich die Kosten übernimmt, augenblicklich
    bezahle ich die Sensoren aus eigene Tasche.

    Ich habe aber noch ein Problem, seit kurzen betreibe ich intensiv Sport wenn ich dabei sehr ins schwitzen komme, löst sich der Sensor und ich verliere ihn. Gibt es dafür eine Empfehlung oder Tips ?
    Vielen Dank im Voraus
    Jojo

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  2. Ich muß leider sagen nach 3 monatlichem gebrauch des Freeatyle Libre, das system ist sehr unzuverlässig von 6 Sensoren waren 3 nicht zu gebrauchen entweder viel zu niedrige werte bei Blutzucher100 Freestyl hat 49 mgl gemessen oder heute bei 120Blutzucker250 beim Freestyl Sensor gestern gesetzt wenn ich danach gespritzt hätte hätte mich der Notarzt abgehohlt

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    • Hallo, da scheint es große Unterschiede zu geben. Einzelne Sensoren haben manchmal auch bei mir Abweichungen bis zu 30 %, meist nach oben. Daher kontrollier ich vor allem jeden neuen Sensor. Die meisten aber funktionieren super.
      Es scheint aber Menschen zu geben, wo es nicht zuverlässig geht, da hab ich auch schon mal andere gesprochen. Warum auch immer. Das ist natürlich ärgerlich und kann bös ausgehen. Das ist auch der Grund, weshalb Dr. Teupe aus Bad Mergentheim die Sensoren nicht so toll findet. Aber es scheint auch sehr viele Menschen zu geben, wo es gut funktioniert und für mich z.B. ist es wirklich ein Segen, so lange anhaltend gute Werte hatte ich in fast 50 jahren Diabetes wohl noch nie….

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  3. Pingback: Von heiter bis wolkig: Mein persönlicher Diabetes-Jahresrückblick 2016 | Süß, happy und fit

  4. Meinem Sohn 17j wurde die Kostenübernahme verweigert, darauf hin habe ich Einspruch eingelegt.
    Heute morgen erhielt ich einen Anruf der TK das der Freestyle Libre im Leistungskatalog aufgenommen wurde.

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    • Und ist auch ganz einfach laut Telefonat heute: Arzt stellt Jahresrezept über 26 Sensoren aus, das geht an Abbott und man bekommt sie zugeschickt. Keine Vorleistung mehr…..

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  5. Hervorragend , wenn die TKK so handeln sollte . Ich habe seit Okt. 2015 , mit der TKK verhandelt aber kein postives
    Ergebnis erzielt . Seit dieser Zeit benutze ich selbstbezahlte Sensoren . Als Ergebnis konnte ich meinen HBA! – Wert
    von 7,6 , auf 6,4 reduzieren , 2 „blaue“ Fußzehennägel wuchsen wieder , sind wieder völlig normal! Ich habe seit
    37 Jahren Typ 1 Diabetes , bisher ohne Folgeschäden .
    Wie kann ich weiter mit der TKK verhandeln ? Peter

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    • Hallo, im Moment würde ich sagen, der TK noch ein wenig Zeit geben. Die wollen ja vorher die Zustimmung des Bundesversicherungsamts haben und außerdem werden die Mitarbeiter nun sicher bald die Infos bekommen, wie genau der Antrag erfolgen muss. Im Grunde: Anrufen und fragen. Entweder wissen die dann schon Bescheid oder es dauert noch etwas, bis das alles organisiert ist. Aber jetzt ist es sicher nur noch eine Frage der Zeit. Ich habe noch nicht angefragt, werde das vorraussichtlich nächste Woche tun. Und dann wird man wahrscheinlich wie gehabt und ähnlich wie beim CGM ein entsprechendes Attest für die Notwendigkeit beim Arzt benötigen. … Reinhard

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  6. Gestern Pressemitteilung der TK: Freesstyle Libre soll in Zukunft übernommen werden (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesversicherungsamts). Hurra, nun ist es durch….

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  7. Pingback: Des Libre wegen… Tschüs Techniker, hallo DAK | Süß, happy und fit

  8. Habe folgende Information gefunden, die sicherliche eine Möglichkeit darstellt, seine Krankenkasse unter Druck zu stellen.

    Das erste (positive) Gerichtsurteil zum FreeStyle Libre liegt nun vor: ich konnte für einen Patienten die Kostenübernahme beim Sozialgericht durchsetzen !

    Die beklagte Krankenkasse wurde vom Sozialgericht Konstanz (SG Konstanz, Anerkenntnisgerichtsbescheid vom 31.05.2016, S 8 KR 1870/15) verurteilt, dem Kläger die Kosten in Höhe von 553,10 EUR für selbst beschaffte Sensoren des FreeStyle Libre zu erstatten. Weiterhin muss sie die Anwaltskosten tragen.

    Diese Entscheidung kann auch anderen Diabetikern helfen, die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu erhalten.
    Nach einem Urteil des Bundessozialgericht (Urteil vom 08.07.2015, B 3 KR 5/14 R) wurden viele Anträge von Patienten abgelehnt, die von ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme eines FreeStyle Libre-Systems wünschten. Das Bundessozialgericht hatte nämlich entschieden, daß eine „kontinuierliche interstitielle Glukosemessung auch nicht ausnahmsweise ohne positive Empfehlung des GBA im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzt werden“ dürfe. Denn es handele sich dabei um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, deren Nutzen und Wirksamkeit erst einmal nachgewiesen werden müsse.

    Die Urteilsbegründung legt allerdings nahe, daß das höchste Gericht bei seiner Entscheidung von vollkommen falschen Tatsachen ausging. So führt es beispielsweise an, daß „die Verwendung von CGM insbesondere dann Risiken birgt, wenn – wie im Fall der Klägerin – die Insulinpumpe automatisch über diese Geräte gesteuert wird„. Und weiter: „Schließlich sendet das von der Klägerin beschaffte Gerät die Glukosewerte per Funk an die Veo-Insulinpumpe, so dass die Ausschüttung von Insulin sogleich über dieses System gesteuert wird.“

    Das Problem: ein solches „closed-loop“-System, was eine Insulinpumpe automatisch steuert, gibt es derzeit noch gar nicht. Daneben zeigt die Entscheidung zahlreiche weitere gravierende Fehler, die aber ebenfalls eher nicht dem Gericht anzulasten sind. Denn sehr wahrscheinlich hat die dortige Klägerin erheblich „geschlampt“ und den Sachverhalt wohl äußerst schlecht aufbereitet- und damit allen Patienten einen Bärendienst erwiesen. Nun wird erst die Entscheidung des dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss („G-BA“, diese wird für den 16.06.2016 erwartet) zeigen, ob und für welche Patienten ein CGM in Frage kommen wird.

    Was hat das nun mit dem FreeStyle Libre und der aktuellen Entscheidung zu tun ?

    Das FreeStyle Libre ist mangels Funkverbindung und Alarmierung zwar kein System zum kontinuierlichen Glukosemonitoring, bietet also keine automatische „Überwachung“ bzw. Beobachtung. Aber selbstverständlich misst es – genauso wie die CGM-Systeme – kontinuierlich den Glukosegehalt im Interstitium (d.h. im Unterhautfettgewebe bzw. der Zwischenzellflüssigkeit).

    Die Entscheidung des höchsten Gerichts, welche für Krankenkassen grundsätzlich bindend ist, verbietet daher auch eine Kostenübernahme des FreeStyle Libre, solange keine positiven Empfehlung des G-BA vorliegt.

    In dem Verfahren vor dem Sozialgericht Konstanz habe ich nun sehr ausführlich argumentiert und aufgezeigt, welche Mängel die Entscheidung des Bundessozialgerichts aufweist bzw. welcher Unterscheid zum FreeStyle Libre besteht. Im mündlichen Erörterungstermin hat das Gericht daraufhin signalisiert, daß es meinen Ausführungen durchaus folge und einen Anspruch auf Versorgung mit dem FreeStyle Libre sehe. Die Krankenkasse hat in der Folge die komplette Erstattung der Kosten für das Sensoren anerkannt – und ging dabei offensichtlich davon aus, daß die Sache damit stillschweigend erledigt wäre.

    Um daraus einen für alle Patienten möglichst grossen Nutzen zu ziehen, habe ich jedoch eine im sozialgerichtlichen Verfahren äußerst seltene Prozesstaktik gewählt: ich habe das Verfahren nicht einfach für erledigt erklärt (und mir damit weitere Arbeit erspart) , sondern das Anerkenntnis nicht angenommen und auf einem Urteil bestanden.

    Dieses wurde nun vom Sozialgericht Konstanz in Form eines sog. „Anerkenntnisgerichtsbescheids“ erlassen:

    „Der mit der zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch auf Erstattung von Kosten in Höhe von 553,10 EUR wurde von der Beklagten durch wirksames Anerkenntnis in dem Schreiben vom 21.03.2016 in Verbindung mit dem Schreiben vum 10.05.2016 vollumfänglich anerkannt. Von der Möglichkeit, die Erledigung des Rechtsstreites durch Annahme dieses Anerkenntnisses nach § 101 Abs. 2 SGG herbeizuführen, hat die Klägerseite keinen Gebrauch gemacht. Daher ergeht aufgrund des Anerkenntnisses ein Anerkenntnisurteil (hier in Form eines Gerichtsbescheids), das nach § 202 SGG in Verbindung mit § 313 b Abs. l Satz 1 Zivilprozessordnung keiner weiteren Begründung bedarf.“ (SG Konstanz, Anerkenntnisgerichtsbescheid vom 31.05.2016, S 8 KR 1870/15)

    Die Entscheidung ist zwar nicht weiter begründet. Bereits die bloße Existenz dieses Urteils kann nun aber auch anderen Patienten in mehrfacher Hinsicht helfen:

    Es wurde damit erstmals durch eine gesetzliche Krankenkasse in dieser Form öffentlich anerkannt, daß Patienten ein Anspruch auf Versorgung mit dem FreeStyle Libre zustehen kann.
    Dies bedeutet zugleich auch, daß zumindest diese Krankenkasse das FreeStyle Libre offensichtlich als grundsätzlich erstattungsfähig ansieht
    Das SG Konstanz bringt mit Erlass dieses Urteils zum Ausdruck, daß es das FreeStyle Libre ebenfalls als erstattungsfähig ansieht und davon ausgeht, daß die Vorgaben des Bundessozialgerichts zu CGM nicht zwingend für das FreeStyle Libre gelten müssen. Denn im anderen Fall hätte das Gericht nicht von einem wirksamen Anerkenntnis ausgehen können – und dann auch ein solches Urteil gar nicht erlassen dürfen

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  9. Hallo zusammen,
    ich bin seit 25 Jahren insulinpflichtiger 2er-Diabetiker.
    Verwundern kann einen das lange dauernde Genehmigungsverfahren eigentlich nicht. Hier wird das Klientel mit den super überteuerten Teststreifen geschützt und jedes Monat mehr bringt noch ordentlich Profit in die Kassen – natürlich nicht in die Krankenkassen.
    Weshalb die Krankenkassen einen „Meilenstein“ liegen lassen, kann wahrscheinlich nur damit begründet sein, dass es in den Entscheidungsgremien „noch“ keine Diabetiker gibt, die sich seit Jahrzehnten die Finger kaputt stechen.
    Eigentlich wäre doch zu erwarten, dass die Kranklenkassen an günstigeren und patientenschonenderen Möglichkeiten interessiert sein müssten. Die klassische Win-Win-Situation.
    Weshalb keine Tests mit ausgesuchten Diabetikern, die z.B. über einen repräsentativen Zeitraum parallel messen. Einmal „modern“ und Patientenfreundlich und einmal per „Folter“ mit Fingerstecherei.
    Ich habe das für mich gemacht und festgestellt, dass die Abweichungen wirklich nur marginal sind, ebenso wie wenn ich innerhalb von Sekunden mit zwei gleichen Messgeräte nach der Stechmethode messe, nur dass mir die Stecherei keinen Trend, keine Nachtinfo und sonst schon gar nichts bringt. Über das Entsorgen der gebrauchten Streifen wollen wir mal gar nicht reden.
    Ich zahle aktuell (TK-Versicherter) selbst und bin froh, dass es diese moderne Methode gibt.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt und in diesem Sinne schau‘ ich mal erwartungsvoll in die Zukunft, frage ich mich allerdings, weshalb sich Abbott so träge verhält?!

    Viele Grüße aus München!

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    • Und manche Kassen haben’s eben doch bereits jetzt kapiert, denn sie zahlen ohne Wenn und Aber (s.o.). In ein paar Jahren ist es bestimmt Standard, jetzt muss man eben die Kasse wechseln, wenn man das Libre nicht aus eigener Tasche zahlen will oder kann. Alles andere ist m.E. Zeitverschwendung.

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  10. Anbei die Antwort des Gemeinsamen Bundesausschusses, der für die Zulassung von Hilfsmitteln (dazu gehört das Freestyle Libre System) zuständig ist. Dieser Ausschuss beschäftigt sich seit dem 25.10.2012, also seit 3,5 jahren, mit diesem Messsystem, ohne dass bis heute eine Entscheidung dazu getroffen wurde. Mein Schreiben an den BGA habe ich euch darunter angefügt. Ich denke, nicht die GKV’s sondern der Bundesausschuss muss sich hier bewegen. Ich versuche jetzt über meinen Bundestagsabgeordneten aus meiner Region etwas in dieser Sache zu erreichen.
    Versucht ihr doch dasselbe und schreibt ebenfalls an den gemeinsamen Bundesausschuss und oder wendet euch ebenfalls an die politischen Vertreter in eurer Region, um Bewegung in die Sache zu bekommen!!! Ich fürchte, hier können wir nur gemeinsam etwas erreichen.

    Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
    Hier: Kontinuierliche Glukosemessung (CGM) bei Diabetes mellitus

    Sehr geehrter Herr Hansen,
    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.1.2016 an den Gemeinsamen Bundesaus-schuss (G-BA).
    Mit Beschluss vom 25.10.2012 hat der G-BA die Beratungen zur Bewertung der kontinuierlichen Glukosemessung mit Real-Time Messgeräten zur Therapiesteuerung bei Patienten mit insulin-pflichtigem Diabetes mellitus gemäß § 135 Absatz 1 SGB V und gemäß § 137c Absatz 1 SGB V aufgenommen. Der G-BA hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswe-sen (IQWiG) mit der Erarbeitung einer Empfehlung beauftragt. Der Abschlussbericht des IQWiG ist erstellt und veröffentlicht worden (s. http://www.iqwig.de). Derzeit wird in den zuständigen Gremien des G-BA über das Verfahren beraten.
    Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir darüber hinaus grundsätzlich weder zum Inhalt noch zum zeitlichen Ablauf der Beratungen Auskunft geben können. Gemäß § 91 Abs. 7 S. 7 SGB V sind die nichtöffentlichen Beratungen, insbesondere auch die Beratungen in den vorbereitenden Gremien, einschließlich der Beratungsunterlagen und Niederschriften vertraulich. Ablauf und Inhalt der Beratungen zu diesem Thema sowie die für die Entscheidung maßgeblichen Gründe wird der Bundesausschuss zur gegebenen Zeit in einem umfassenden Abschlussbericht zu-sammenfassen und der interessierten Öffentlichkeit über seine Internetseiten zugänglich ma-chen (www.g-ba.de).
    Sie sind herzlich eingeladen, den E-Mail-Infodienst des G-BA zu nutzen und sich z.B. die Ta-gesordnungen der monatlichen öffentlichen Sitzungen zusenden zu lassen (s. https://www.g-ba.de/institution/service/e-mail/). So erfahren Sie zeitnah, wann ein Beschluss zur CGM an-steht.
    Bitte beachten Sie, dass Beschlüsse des G-BA nicht unmittelbar nach Beschlussfassung in Kraft treten. Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat – so ist es in § 91 Abs. 8 SGB V geregelt – das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der G-BA legt die von ihm beschlossenen Richt-linien dem Ministerium vor. Dieses hat das Recht, sie innerhalb von zwei Monaten zu beanstanden. Wenn das BMG die Nichtbeanstandung eines Richtlinienbeschlusses ausgesprochen hat, wird dieser im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in der Regel einen Tag nach Veröf-fentlichung in Kraft.
    Nach unserem Kenntnisstand übernehmen derzeit ein oder zwei gesetzliche Krankenkassen die Kosten für ein Diabetesmessgerät namens FreeStyle® Libre, allerdings nur bei bestimmten Patientinnen und Patienten.
    Bitte klären Sie alle weiteren Fragen im direkten Dialog mit dem behandelnden Arzt und mit Ihrer Krankenkasse. Nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegt den Krankenkassen sowie ihren Verbänden eine Primärverantwortlichkeit für eine umfassende Beratung der Versicherten über die verordnungsfähigen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V (vgl. §§ 13 u. 14 SGB I; § 305 Abs. 3 SGB V). Daraus ergibt sich, dass die Krankenkassen ihre Versicherten über deren Leistungsansprüche und über die rechtlichen Einschränkungen ihrer Leistungspflicht aufzuklä-ren und zu beraten haben. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten Aus-sagen zur Leistungspflicht ausschließlich von ihrer jeweiligen Krankenkasse, deren Landes- oder Bundesverband.
    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Gerne beantworten wir weitere Fragen auch telefonisch zu den folgenden Zeiten: dienstags bis donnerstags von 9 – 12 Uhr und mittwochs von 14 – 16 Uhr.
    Mit freundlichen Grüßen
    i. A. Dr. Beate Axmann
    Sachbearbeiterin Patienteninformation

    Gemeinsamer Bundesausschuss, Postfach 12 06 06, 10596 Berlin
    Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation – Patienteninformation
    Besuchsadresse:
    Wegelystraße 8
    10623 Berlin
    ‚info@g-ba.de‘
    Internet:
    http://www.g-ba.de

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin seit 35 Jahren Typ 1 Diabetiker und nutze seit Mai 2015 das Freestyle Libre BLZ System. DIE bahnbrechendste Erfindung was Diabetes angeht, seitdem das Insulin Humalog zugelassen wurde.

    Leider hat mir meine GKV mitgeteilt, dass durch Besschluss des Bundessozialgerichts vom 8. Juli 2015 (Aktenzeichen B3 KR 5/14 R) mit dem sperrigen Titel “Krankenversicherung – Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für Diabetiker) – Bestandteil einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode – eine weitere Übernahme der Kosten für die Freestyle Libre Sensoren oder zumindest die teilweise Bezuschussung in Höhe der Kosten, die die GKV derzeit für die Teststreifen übernehmen muss, nicht mehr möglich ist. Eine Leistungspflicht ist erst ab positiver Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss möglich.

    Als ich von dem neuen, unblutigen Messverfahren Freestyle Libre erfahren habe, war ich begeistert. Ich bin beruflich viel unterwegs, für mich würden sich Situationen im Flugzeug oder in der Bahn erübrigen, wo ich im Beisein von Mitreisenden blutig BLZ messen muss (nämlich dann, wenn durch Turbulenzen die Benutzung der Toilette im Flugzeug nicht möglich ist, oder die Gänge gerade durch die Ausgabe des Essens versperrt, oder das WC in der Bahn dauerbelegt ist). Ein Messen im Flugzeug, in der Bahn oder in Meetings ist für nicht Diabetiker häufig sehr ungewohnt, ich bin bereits mehrfach von Außenstehenden angesprochen worden, das Messen doch bitte auf dem WC vorzunehmen. Weiterhin ist es für Diabetiker, wie Sie sich sicherlich vorstellen können, alles andere als einladend und hygienisch, im WC der Bahn oder im Flugzeug den BLZ zu messen. Für mich handelt es sich somit um die bahnbrechendste Entwicklung im Bereich meiner Krankheit seit Einführung des Insulins Humalog. Mit diesem Insulin haben sich meine Einstellungswerte im Langzeitbereich deutlich verbessert. Ich war damals Teilnehmer der Zulassungsstudie in Deutschland und konnte mich direkt von den riesigen Vorteilen des neuen Insulins überzeugen.

    Viele Diabetiker träumen seit Jahren davon, unblutig ihren BLZ messen zu können. Meine Lebensqualität hat sich durch das neue Messverfahren deutlich Verbessert. Mir war z.B. jahrelang nicht bewusst, dass mein BZ nachts häufig zu niedrig liegt und ich wohl jahrelang unbemerkt nachts unterzuckert bin. Durch die BZ Messungen des Libre auch während der Nacht, konnte ich meine BZ Einstellung deutlich verbessern. Weiterhin bin ich als Geschäftsführer einer Marketing Agentur häufig in Sitzungen, wo mir eine unblutige BZ Messung deutlich entgegenkommt ohne dass ich die Sitzung verlasen muss.

    Ich möchte Sie eindringlich bitten, das Prüfverfahren schnell abzuschließen und positiv für die Zulassung des Freestyle Libre zu entscheiden.
    Bitte geben Sie mir eine kurze Antwort über den weiteren zeitlichen Ablauf der Prüfung und wann mit einer Entscheidung für oder Übernahme der Kosten durch die GKV zu rechnen ist.

    Viele Grüße

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  11. Hallo,
    ich bin sehr überrascht über den Artikel, dass die Barmer GEK zahlt und kann das leider nicht bestätigen. Habe Anfang Februar 2016 eine Anfrage gestellt und wurde mit der Aussage, nicht im Leistungskatalog abgewimmelt. Werde jetzt zu einer Betriebskrankenkasse wechseln, die nach eigenen Angaben ein Abkommen mit dem Hersteller hat. Obwohl ich die Kündigung mit Einschreiben und Rückschein an die BEK gesandt habe und bereits zweimal telefonisch um einen Rückruf gebeten habe, ist seit 3 Wochen nichts passiert und die Kündigung nicht im System ersichtlich. Zahle im Moment die Kosten selbst und das ist als Alleinerziehende nicht gerade lustig. Für mich steht nicht unbedingt im Vordergrund, das ich mich nicht mehr stechen muss sondern die Blutzuckerkurven zu sehen. Ich bin schon seit 38 Jahren Typ 1 Diabetikern. Schulungen für unerfahrene Diabetiker sind sicher sinnvoll. Aber ich habe oft das Gefühl, das man als Patient als zu unmündig behandelt wird, wissenschaftliche Informationen und Erfahrungsaustausch sind immer gut, aber nach 38 Jahren kennt man seinen Körper am Besten.

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    • Richtig so, Angela, ich drücke die Daumen, dass es mit der neuen Kasse klappt. Bei mir beginnt die Mitgliedschaft ab 1.4. bei der Audi BKK, ich erhoffe mir exakt dasselbe, was du schilderst, scheint alles auf dem richtigen Weg, denn ich habe vorab die Zusage bekommen.

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      • Nachtrag: Hat alles bestens geklappt mit der Audi BKK, 1 Woche nach Beginn der Mitgliedschaft hatte ich die ersten 7 Sensoren der 28 bewilligten (Jahresbedarf) in Händen.
        Kann nur jedem empfehlen, sich eine Kasse zu suchen, die den ‚Durchblick‘ hat, alles andere ist Zeitverschwendung.

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      • Wie, herzlichen Glückwunsch!

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  12. Pingback: Kostenerstattung beim Freestyle Libre: Alles reine Verhandlungssache! | Süß, happy und fit

  13. Vor dem BSG hat ein Diabetiker gegen seine Krankenkasse geklagt, weil er die Kosten seiner recht teuren Enlite-Sensoren nicht erstattet bekam. Das BSG hat dazu festgestellt, dass Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen dürfen, wenn eine Empfehlung des G-BA und damit eine Aufnahme in den Hilfmittelkatalog fehlt. Folglich begibt sich die Barmer – auch wenn ich es begrüße – auf rechtlich unsicheren Boden. Das BSG begründet im Urteil, dass gutachterlich festgestellt werden muss, ob die Geräte zuverlässige Messwerte liefern und somit keine Gesundheitsgefahr darstellen. Außerdem muss die Wirtschaftlichkeit des Ansatzes gegeben sein. Bei beiden Kriterien sehe ich für das Abbott Libre sehr gute Chancen, denn die Messwerte sind mit Teststreifen durchaus vergleichbar. Nach einem Jahr der Nutzung würde ich die Zuverlässigkeit sogar über den Teststreifen ansiedeln, denn Rückstände an den Händen und die Außentemperaturen verfälschen die Teststreifen sehr häufig. Durch die Deckelung der jährlichen Förderung auf 1140€ bei der TK kommt bei mir eine deutliche Ersparnis für die Krankenkasse gegenüber der alleinigen Nutzung von Teststreifen heraus.

    Jeder, der bei der TK ist, kann sich über das TK VIA Programm einen Jahresauszug der Abrechnung von Hilfsmitteln zusenden lassen (ein Anruf genügt). Da wird einem erst deutlich welche hohen Beträge von Apotheken für Teststreifen abgerechnet werden – selbst bei angeblich „günstiger“ eingestuften Anbietern. Vor diesen wirtschaftlichen Argumenten kann der G-BA sich hoffentlich nicht verschliessen. Macht den TK VIA Auszug und wenn bei euch auch eine deutliche Ersparnis herauskommt, dann schreibt es dem G-BA in aller Deutlichkeit. Der G-BA muss dringen ein Gutachten zum Abbott Libre einholen.

    Mail-Adresse des G-BA: Kontinuierliche.Glukosemessung@g-ba.de

    BSG-Urteil: http://www.caselaw.de/link?name=B+3+KR+5%2F14+R

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    • Ich befürchte, dass selbst der TK bewusst ist, dass bei vielen die Sensoren preiswerter als Messstreifen sind. Wegen sportlicher Aktivitäten habe ich viele gebraucht und die TK hat alle anstandslos gezahlt. Die Beteiligung der TK an den Sensoren war deutlich niedriger und auch viel kalkulierbarer. Durch die Reduzierung des Insulinverbrauchs durch die Verringerung der Blutzuckerschwankungen kam eine weiter Kosteneinsparung für die TK dazu. Die wahrscheinlich reduzierten Folgekosten durch Folgeschäden (Reduzierung des Hb1Ac-Werts um einen Prozentpunkt) sind da noch gar nicht eingerechnet.
      @ Jan Twachtmann
      Die Forderung an eine Schulung kann ich auch nur befürworten, denn sowohl hektisches Reagieren auf viele Messungen, als auch Inkonsequenz daraus können alle Vorteile vernichten.

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  14. Pingback: Freestyle Libre: Datenschutzbeauftragter hat Gespräche mit Abbott abgeschlossen | Süß, happy und fit

  15. Das ist schon gemein. Bin extra von der AOK zur TK gewechselt und als ich heute anrief und mich erkundigen wollte, wie es mit der Erstattung aussieht, hieß es, dass seit dem BGH Urteil keine Kosten mehr erstattet werden. Echt ärgerlich!
    Allerdings bin ich nicht gewillt, zur Barmer GEK zu wechseln, um dann wieder vor dem gleichen Problem zu stehen.
    Ich frag mich ja, warum es so schwer ist, das CGM als offizielles Hilfsmittel einzustufen. Wenn man die Blutzuckermessungen aus der Sicht zu Zeiten von CGMs betrachtet, ist diese doch völlig ungeeignet, um den Diabetes vernünftig einzustellen, zumindest, wenn der Diabetes extrem schwankt. Ich sehe mittlerweile nur noch auf einem Auge, das andere ist auch stark beeinträchtigt, und das mit 34 Jahren (30 Jahre Diabetes). Es ist einfach nur Bitter, dass es nicht um die Gesundheit, sondern mal wieder nur um das verdammte Geld geht.

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  16. Heute kam vom G-BA Infodienst die Aufforderung zur Meldung für die Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller zur kontinuierlichen interstitiellen Glucosemessung:
    http://www.g-ba.de/jump/39/2455/

    Es wird zwar noch ein Weilchen dauern, aber der Anfang ist gemacht…

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    • Liebe Iris, danke für den Link! Ja, ich denke auch, dass da einiges in Bewegung ist. Auch wenn die Bewilligung sicher nicht von heute auf morgen kommt, wie so mancher (inkl. mir) es sich wünschen würde…

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  17. Habe dennoch bei der TK aus dem geschilderten Grund gekündigt und gleichzeit den Vorschlag gemacht, die Libre-Bewilligung eben doch *irgendwie* fortzusetzen. Mal sehen, was passiert.

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  18. Was ich ja sehr positiv finde, ist, dass die Barmer offenbar eine Schulung/Einweisung zur Voraussetzung macht.

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