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Des Libre wegen… Tschüs Techniker, hallo DAK

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Heute habe ich es getan: Ich habe bei der Techniker Krankenkasse gekündigt und den Wechsel zur DAK-Gesundheit angeschoben. Die DAK übernimmt nämlich die Kosten für das Freestyle Libre als Satzungsleistung, während die Techniker weiterhin auf stur schaltet.

Normalerweise bin ich kein Freund von ständigen Wechseln. Wenn ich erst einmal einen Telefonanbieter, ein Fitnessstudio, einen Friseur, eine Hausratversicherung oder eine Krankenkasse gefunden habe, mit der ich prinzipiell einverstanden bin, dann bleibe ich auch dabei. Vor allem aus Trägheit, denn schließlich ist es total nervig, immer wieder Preise und Leistungen zu vergleichen, laufende Verträge zu checken und sich hier und da zu informieren, nur um bloß zu jedem Zeitpunkt das beste und kostengünstigste Angebot zu nutzen.

Seit Februar 2015 bekam ich monatlich 95 Euro von der TK für Sensoren

Nun aber habe ich bei der Techniker Krankenkasse gekündigt, bei der ich nun eine gefühlte Ewigkeit versichert und eigentlich auch immer sehr zufrieden war. Der Grund hierfür ist, dass die Techniker mir die Kosten für das Freestyle Libre nicht erstatten mag. Da bin ich keine Ausnahme, generell schaltet die Techniker seit Herbst 2015 auf stur, wie man in einem älteren Blogbeitrag von mir nachlesen kann. Ich fand das sehr ärgerlich, denn ich hatte mich offen gestanden schon ganz gut daran gewöhnt, dass ich seit Februar 2015 von der Techniker monatlich 95 Euro für die Sensoren überwiesen bekam. Ab März 2016 war Schluss damit – die bewilligten 12 Monate waren um – und ich musste die Kosten für die Sensoren selbst tragen.

G-BA macht Alarmfunktion zur Pflicht bei kontinuierlicher Glukosemessung

Da ich natürlich wusste, dass eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Verordnungsfähigkeit von Systemen zur kontinuierlichen Glukosemessung ansteht, beschloss ich seinerzeit allerdings, erst einmal die Füße still zu halten. Denn möglicherweise – so spekulierte ich wie etliche andere auch – würde sich bei einem positiven Votum des G-BA ja auch etwas an der Haltung der gesetzlichen Kassen zum Freestyle Libre ändern. Am 16. Juni 2016 wussten wir alle dann, dass dies vermutlich nicht geschehen würde: Der G-BA betonte in seinem Beschluss ausdrücklich, dass eine Alarmfunktion bei Glukosewerten jenseits des Zielbereichs Voraussetzung für eine Verordnung zulasten der gesetzlichen Kassen sein würde. Schlechte Karten also für das Freestyle Libre, das zwar ebenso wie CGM-Systeme kontinuierliche Glukosekurven aufzeichnet, aber eben über keine Alarmfunktion verfügt.

Freestyle Libre: Weniger Gerätschaften, weniger Kosten, ohne Kalibrierung

Ich persönlich brauche eine solche Alarmfunktion zwar nicht unbedingt, denn ich bemerke Hypoglykämien in der Regel rechtzeitig und neige auch nicht zu nächtlichen Unterzuckerungen. Warum sollte ich also ein CGM-System haben wollen, das zum einen deutlich teurer ist, zweimal am Tag mit Blutzuckermessungen kalibriert werden muss und zudem mit mehr Gerätschaften (Sensor, Transmitter, Empfänger – ich trage ja keine Insulinpumpe, die sich ggf. damit koppeln ließe) einhergeht. Der Knopf am Arm in Form des Libre-Sensors ist vergleichsweise kostengünstig und sympathisch minimalistisch. Genau richtig für mich, die ich möglichst wenig „Gebimsel“ an meinem Körper haben möchte.

Netto 53,91 Euro Zuschuss pro Sensor und weiterhin Teststreifen nach Bedarf

Für die Techniker Krankenkasse sind all dies allerdings keine Argumente. Auf meine schriftliche Anfrage hin erhielt ich vor ein paar Tagen folgenden Standardbrief, in dem die Kasse die Standardargumente vortrug.

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Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits mit dem Leiter der hiesigen DAK-Geschäftsstelle gesprochen, der mir schriftlich zugesichert hatte, die DAK-Gesundheit werde im Falle meines Wechsels zur DAK die Kosten für die Sensoren übernehmen: 59,90 Euro pro Stück (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Prozent), und auch ohne dass mein Teststreifenbedarf irgendwie reglementiert würde. Ich erhielt eine Kundeninformation zur Verordnungsfähigkeit und Bestellung von Sensoren, in der man das genaue Prozedere nachlesen kann. Das ganze läuft als Satzungsleistung, also als Leistung, die eine gesetzliche Krankenkasse über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog hinaus gewähren darf. Daraufhin fragte ich bei meinem Diabetologen an, ob er mir im Falle eines Kassenwechsels ein Kassenrezept (die genannte Muster-16-Verordnung) ausstellen würde. „Klar“, lautete seine knappe Antwort.

Das für mich beste und unterm Strich kostengünstigste Angebot

Gestern nun verschickte die DAK-Gesundheit auch eine Pressemitteilung, in der sie ganz offiziell und öffentlich auf diesen neuen Service für insulinpflichtige Diabetiker hinwies. Ich sehe gern über die unschöne Formulierung hinweg, dass es sich um eine Kostenerstattung für Sensoren „bei schwer zuckerkranken Kindern und Erwachsenen“ handelt. Es ist schließlich das Ergebnis, das zählt. Und das kann sich auf dem Konto durchaus bemerkbar machen: Die Mitgliedschaft in der DAK-Gesundheit wird mich aufgrund des höheren Zusatzbeitrags monatlich knapp 20 Euro teurer zu stehen kommen. Dem stehen aber rund 108 Euro Nettozuschuss für jeweils 2 Sensoren gegenüber. Insgesamt also ein guter Deal. Heute also habe ich in der DAK-Geschäftsstelle alle erforderlichen Formulare ausgefüllt und bin dann ab 1. Oktober 2016 Mitglied in der DAK-Gesundheit statt in der Techniker. Und freue mich, dass ich meine Trägheit überwunden und die Formalitäten erledigt habe, damit ich nun doch das für mich beste und unterm Strich kostengünstigste Angebot nutze.

 

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11 Kommentare zu “Des Libre wegen… Tschüs Techniker, hallo DAK

  1. Pingback: Freestyle Libre: Demnächst ist die TK also wieder im Boot… | Süß, happy und fit

  2. Ich hab heute mit der TK telefoniert.
    Die doch sehr resolute Dame am Telefon meinte, dass erst das Bundesversicherungsamt der Satzungsänderung zustimmen muss, bevor die TK die Kosten übernimmt.
    Auf die Frage hin, wie lange so etwas in der Regel dauert war die Antwort nur „das kann schon einige Wochen dauern“!
    Die TK wird vor der Entscheidung definitiv keine Kosten übernehmen. Auf den Hinweis hin, dass es bei anderen Krankenkassen bereits eine Satzungsleistung ist und diese auch vom Bundesversicherungsamt bestätigt wurde, kam nur „das kann schon einige Wochen dauern“!
    Also „noch einige Wochen“ warten – leider!

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  3. Danke für den Beitrag und auch den Hinweis auf die Pressemitteilung. Das wahr wirklich gutes Timing. 😉 Was wäre denn wohl die „gesetzliche Zuzahlung“ auf die in der Pressemitteilung hingewiesen wird? Muss man da nun mit 10 Euro pro Sensor rechnen? Dann würde sich ein Wechsel vielleicht doch noch lohnen.

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    • Auch bei der DAK sind 10% gesetzliche Zuzahlung fällig, also rund 12€ im Monat. Das nimmt sich also nix, wenn das BVA der TK-Satzungsänderung zustimmt. Wird es aber wohl, denn bei der DAK würde es ja auch akzeptiert.

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      • Na, das ist doch schon besser als die monatlichen 95 Euro aus der letzten Phase der Übernahme. Teststreifen waren ja schon immer zuzahlungsfrei. Warum wird denn da so ein Unterschied gemacht?

        Im übrigen sehe ich das mit FGM und CGM ganz genau wie du. War etwas enttäuscht nach der GBA-Entscheidung. Vor allem, weil ich keine Lust hatte, nun gezwungenermaßen auf CGM zu wechseln. Du hast die Gründe benannt: Notwendige Kalibrierungen, Transmitter, die ausgetauscht werden müssen, dazu noch kürzere Laufzeiten und nervige Alarme. Dagegen ist die Software des Libre ausgereift und modern. Mit Librelink brauch ich das lahme Handgeräte auch nicht mehr.

        Werde Montag mal bei der TK anrufen. Ich hoffe, das geht dann blitzschnell mit der Versorgung. Schließlich haben wir es ja schon mal erstattet bekommen.

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  4. Hallo Antje, hast Du schon die Pressemitteilung der TK gesehen, daß die jetzt auch die Satzungsänderung zur Kostenübernahme FSL beschlossen haben ? https://www.tk.de/tk/pressemitteilungen/gesundheit-und-service/868098

    Liebe Grüße von Astrid

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    • Ja, habe ich gesehen ( und via Facebook schon wie wild geteilt). Danke! Ich habe auch gleich nachgefragt: ich kann die Kündigung bei der TK und damit den Beitritt zur DAK widerrufen und dableiben. Das war irgendwie blödes Timing, finde ich… 🙃

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  5. Hallo Antje,
    finde ich eine gute Entscheidung und konsequentes Handeln.
    Dies habe ich im zum 1.7.2015 vollzogen, als ich von der Barmer zur TK gewechselt bin. Ich habe das Sozialgericht Urteil in Konstanz gegen die Barmer zusammen mit RA Ebert erreicht. Nun bin ich bei der TK ebenfalls kurz vor dem Sozialgericht-es fehlt noch der Widerrufsbescheid.
    Traurig, dass die TK nicht auf die vielen positiven Rückmeldungen von uns Diabetikern reagiert und die Kosten weiter zumindest teilweise übernimmt.
    Ich werde weiter bei der TK den rechtlichen Weg bestreiten. Das positive Beispiel der DAK muss druck auf die anderen Kassen erhöhen. Auch die Barmer zahlt mittlerweile nach Einzelfallprüfung, auch deutlich mehr als diein mtl. 95 € der TK.
    Gemeinsam können wir etwas erreichen, ggf. Über unnötige Kündigungen und Wechsel der Krankenkassen.
    Viel Erfolg und halt uns auf dem laufenden wie es bei der DAK.mit der Kostenübernahme läuft .
    Grüße Markus aus Konstanz

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  6. Ich bin vielleicht etwas geduldiger, vielleicht aber auch etwas blauäugiger und warte noch bis September mit einer Entscheidung für oder gegen die TK.
    Warum? Nach dem Urteil vom 16.06. hat das Bundesgesundheitsministerium (?) 2 Monate Zeit für eine Bewertung des Urteils und offizielle Stellungnahme. Dabei kann sehrwohl auch Interpretationsspielraum für ein FGM herauskommen, dass alle Krankenkassen kreativ auslegen können. Das warte ich ab und rufe Mitte September die TK an.

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  7. Ja, das hoffe ich natürlich auch. Aber solche Satzungsleistungen werden nicht alle Naslang geändert, darauf setze ich ganz einfach. Und außerdem hat die DAK derzeit mit massivem Mitgliederschwund zu kämpfen (wegen ihrer ziemlich hohen Zusatzbeiträge), so dass sie froh um jedes Neumitglied sind. Also ich bin sogar trotz Libre ein recht kostengünstiges Mitglied, weil ich außer meinem Diabeteskram nicht viel brauche an medizinischen Leistungen und außerdem ganz gut verdiene, so dass ich ordentlich Beiträge zahle… 😉 Hoffen wir mal das Beste.

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  8. Hallo Antje, ich habe gerade eine Art dejà-vus: Ich habe heute auch aus den absolut selben von Dir genannten Gründen und selben Überlegungen die TK gekündigt und online die DAK Mitgliedschaft beantragt. Momentan finanziere ich das FSL noch privat, aber das wird sich dann auch ab dem 01.10 ändern… in der großen Hoffnung, daß die DAK sobald keinen Rückzieher macht.
    Liebe Grüße, Astrid

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