Süß, happy und fit

Von wegen zuckerkrank – ein Blog über glückliches Leben, leckere Ernährung und Sport mit Typ-1-Diabetes

Ermittlungen wegen Emilys Tod werden wieder aufgenommen

Ein Kommentar

Vor zwei Jahren starb die 13-jährige Emily bei einer Klassenfahrt nach London. Das Mädchen hatte Typ-1-Diabetes und erlitt infolge einer unbehandelten Ketoazidose einen tödlichen Herzinfarkt. Ich hatte seinerzeit schon einmal über den Fall berichtet, der (nicht nur) in der Diabetes-Community viele Menschen entsetzt hat. Obwohl laut einem ärztlichen Gutachten Emily noch leben könnte, hätten die Lehrkräfte rechtzeitig ärztliche Hilfe geholt, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Februar 2021 überraschend ein. Doch Emilys Vater gab sich damit nicht zufrieden und legte Beschwerde ein. Mit Erfolg: Nun werden die Ermittlungen wieder aufgenommen.

Mich hatten die Recherchen für einen Beitrag in der Diabetes Zeitung, die mich mit der Berichterstattung beauftragt hatte, ziemlich mitgenommen. Umso entsetzter war ich, als ich im März auf Spiegel Online eine Meldung entdeckte, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. Ich nahm erneut Kontakt mit Kay Schierwagen auf, dem Vater von Emily. Er erzählte mir, dass der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Ende Februar 2021 auch für ihn völlig überraschend kam. Denn er ist nach wie vor davon überzeugt, dass die vier Lehrkräfte während der Fahrt ihre Aufsichtspflicht verletzt und damit fahrlässig Emilys Tod verschuldet haben. Denn sie hätten – so berichten es Mitschülerinnen und Mitschüler – nicht nach Emily geschaut, obwohl sie schon am Morgen nach der Ankunft in London am 28. Juni 2019 Bescheid wussten, dass es ihr nicht gut ging und sie sich die ganze Nacht hindurch übergeben hatte. Auch an den Folgetagen, so der Vorwurf des Vaters, hätten die Aufsichtspersonen sich nicht rechtzeitig darum gekümmert, dass Emily ärztlich behandelt wird.

Kay Schierwagen ließ mir das diabetologische Gutachten zukommen, das bei den Ermittlungen eine zentrale Rolle spielte. Daraus geht hervor, dass der Tod seiner Tochter vermeidbar gewesen wäre: „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ hätte Emily die schwere Stoffwechselentgleisung überlebt, wäre sie einen Tag früher ins Krankenhaus eingeliefert worden. In dem Gutachten wurden die Krankenhausberichte aus London und der Obduktionsbericht ebenso ausgewertet wie Emilys Insulinpumpenprotokoll und die Patientenakte in ihrer Diabetesambulanz. Das Gutachten offenbart allerdings auch, dass Emily ihren Diabetes schon eine ganze Weile nicht mehr optimal gemanagt hatte.

Fatale Folgen ‚pubertärer Non-Adhärenz‘

Auch während der Fahrt nach London scheint das Mädchen hohe Blutzuckerwerte von über 400 mg/dL nicht bzw. nicht ausreichend korrigiert und viel zu selten seinen Blutzucker gemessen haben. Außerdem verzeichnet das Protokoll der Insulinpumpe ab dem zweiten Tag der Reise keine Bolusgaben, obwohl Emily mit ziemlicher Sicherheit weiterhin Kohlenhydrate zu sich genommen hat. In dem Gutachten heißt es dazu, dieses „in pubertärer Non-Adhärenz fatale Verhalten des Mädchens ist ursächlich für die schwere Ketoazidose“. Für die Gutachterin ist aber auch klar, „dass die Lehrkräfte aufgrund der geschilderten Symptome zwingend weitergehende Maßnahmen hätten ergreifen müssen, wenn sie denn in Kenntnis über die Diabeteserkrankung von Emily gewesen wären“.

War Emilys Diabetes den Lehrkräften bekannt?

Mit Blick auf das Gutachten ging es der Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen deshalb vordringlich darum herauszufinden, ob Emilys Diabetes den Lehrkräften bekannt war. „Es gibt keine Einlassung im Detail, wann sie erstmals nach Emily geschaut haben“, erklärt eine Sprecherin der Behörde. Die vier Lehrkräfte hätten bestritten, von Emilys Diabetes gewusst zu haben und sich ansonsten nicht zum Geschehen geäußert. „Als Beschuldigte müssten sie aber auch keine Aussage machen, mit der sie sich möglicherweise selbst belasten könnten.“ Weil sich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht erhärten ließ, sieht die Staatsanwaltschaft keinen weiteren Ermittlungsbedarf.

Diabetes war in der Schulakte vermerkt

Emilys Vater ist das alles zu wenig. „Ich war enttäuscht und traurig, als ich in dem Gutachten gelesen habe, dass meine Tochter ihren Diabetes nicht so mustergültig gemanagt hatte wie ich immer dachte“, berichtet er. „Wenn Emily zu Besuch bei mir und meiner Lebensgefährtin war, lief es mit dem Diabetes immer gut. Da hatte ich als Wochenend-Papa wohl ein falsches Bild von meiner Tochter.“ Dennoch sieht er die Hauptverantwortung für ihren Tod bei den Lehrkräften. „In der Schule wusste man, dass sie Diabetes hatte. Es war in der Schulakte vermerkt, Emily bewahrte auch Insulin in einem Kühlschrank in der Schule auf.“ All dies wurde in seinen Augen bei den Ermittlungen nicht ausreichend berücksichtigt. „Aktuell habe ich den Eindruck, dass man Emily quasi selbst die Schuld an ihrem Tod gibt“, sagt Schierwagen.

Mehr als tausend Seiten Ermittlungsakten

Um eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zu erwirken, hat Schierwagen nun einen weiteren Anwalt eingeschaltet und bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen eingelegt. Sein neuer Rechtsbeistand, Wolfgang Steffen, war vor seiner Pensionierung vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und gilt als Strafrechtsexperte. Nach dem Studium der mehr als tausend Seiten Ermittlungsakten kommt der Anwalt zu dem Schluss: „In Anbetracht der Schwere des Vorwurfs – es geht immerhin um fahrlässige Tötung und nicht um ein Bagatelldelikt – ist mir der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft zu oberflächlich.“

Mit 70 pubertierenden, teils unbekannten Kindern auf Klassenfahrt

Der Jurist begründet seine Beschwerde im Wesentlichen mit zwei Punkten: Zum einen hätten sich die begleitenden Lehrkräfte im Vorfeld der Klassenfahrt kundig machen können, weil sie bis dato nicht in Emilys Klasse unterrichtet hatten und die Kinder somit nicht kannten. Bevor sie mit 70 pubertierenden, teils völlig fremden Kindern zu einer Stufenfahrt aufbrechen, wäre es ratsam gewesen, Einsicht in die Schulakte nehmen oder mit dem Klassenlehrer bzw. der Schulleiterin über gesundheitliche Besonderheiten einzelner Kinder zu sprechen. Auch die Schulleiterin, die über Emilys Diabetes informiert war, hätte die vier Lehrkräfte informieren können, von denen sie wusste, dass sie nicht in Emilys Klasse unterrichteten „All dies wäre den Beteiligten ohne nennenswerten Aufwand möglich und auch zumutbar gewesen“, findet Steffen. Dass sie dies unterlassen haben, „bekräftigt den gegen sie erhobenen Fahrlässigkeitsvorwurf“, heißt es in der Beschwerdebegründung.

Kein schriftlicher Fragebogen zu gesundheitlichen Besonderheiten

Daneben bemängelt der Anwalt, dass im Vorfeld – anders als bei Klassenfahrten sonst üblich – keine schriftlichen Erklärungen zu Vorerkrankungen, Allergien etc. von den Eltern eingeholt wurden. Es habe lediglich einen Elternabend gegeben, bei dem als eines von 19 Themen auch „gesundheitliche Besonderheiten“ der mitreisenden Kinder auf der Tagesordnung standen. Aus dem Protokoll des Abends sei weder ersichtlich, welche Erziehungsberechtigten überhaupt anwesend waren, noch ob jemand Angaben zu gesundheitlichen Besonderheiten einzelner Kinder gemacht hat. Für Steffen ist klar: Hätte es einen schriftlichen Fragebogen zu gesundheitlichen Besonderheiten gegeben, hätten die vier Beschuldigten bereits vor der Reise nach London von Emilys Diabetes gewusst.

Es hätte auch ein akuter Blinddarmdurchbruch sein können

Der zweite Punkt der Beschwerdebegründung betrifft das Verhalten der Beschuldigten während der Klassenfahrt selbst. Die Aussagen von Emilys Mitschülerinnen, dass die vier Lehrkräfte erst gar nicht und dann nur flüchtig nach dem Mädchen gesehen haben, bezeichnet der Anwalt als „insgesamt glaubhaft und nicht widersprüchlich“. Als Aufsichtspersonen hätten die Lehrkräfte bereits dem ersten Hinweis nachgehen und ärztliche Hilfe holen müssen: „Es hätte sich ja auch – ganz unabhängig von Emilys Diabetes – um eine plötzlich aufgetretene schwerwiegende Erkrankung wie einen Blinddarmdurchbruch oder ähnliches handeln können!“ Stattdessen überließen die Lehrkräfte die Aufsicht über Emily, die in ihrem Zustand nicht an den Ausflügen teilnehmen konnte, ihren gleichaltrigen Freundinnen.

Aufsichtspflicht an gleichaltrige Kinder delegiert

Nach Einschätzung des Anwalts haben die Lehrkäfte mit ihrem Verhalten auch gegen ihre Verpflichtung verstoßen, bei einer Klassenfahrt unverzüglich die Eltern zu benachrichtigen und einen Arzt zu verständigen, wenn ein Schüler oder eine Schülerin über körperliche Beschwerden klagt. Ebenso hätten Schülerinnen und Schüler nicht ohne Aufsichtsperson in der Unterkunft verbleiben dürfen. „Wäre eine Lehrperson bei Emily geblieben, hätte sie bei genügender Aufmerksamkeit darauf gedrängt, rechtzeitig – jedenfalls vor dem 29.06.19 – einen Arzt zu holen“, folgert der Anwalt. Ich habe einige der Gedächtnisprotokolle dieser Kinder gelesen und eine Sprachnachricht gehört, mit der sich zwei Mädchen verzweifelt bei ihren Eltern zu Hause gemeldet hatten, als sie allein mit der bereits völlig apathischen und verwirrten Emily im Hotelzimmer bleiben mussten. Es macht mich fassungslos, wie verantwortungslos sich die Lehrkräfte hier offenbar verhalten haben. Die Bezirksregierung als für Emilys Schule zuständige Behörde hielt sich auf Anfrage übrigens bedeckt und mochte sich angesichts der noch nicht abschließend geklärten Sachlage nicht inhaltlich zu meinen Fragen äußern. Mir blieben – wie schon bei meiner ersten Recherche – die Einschätzungen der Staatsanwaltschaft, von Kay Schierwagen und seinem Anwalt.

Generalstaatsanwaltschaft hat rasch reagiert

Als ich Ende Mai 2021 für einen Folgebericht in der Diabetes Zeitung (erschienen in Ausgabe 6.2021) mit dem Anwalt Wolfgang Steffen sprach, zeigte er sich zuversichtlich, dass seine Beschwerde zur Wiederaufnahme der Ermittlungen führen wird – wenn nicht durch die zuständige Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, dann durch die nächsthöhere Instanz, die Generalstaatsanwaltschaft. Gestern nun erfuhr ich, dass er mit seiner Einschätzung richtig lag: Auf seine Beschwerde hin hat die Generalstaatsanwaltschaft rasch reagiert und die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zur Wiederaufnahme der Ermittlungen angewiesen. Ich bin sehr erleichtert, dass es dazu gekommen ist – alles andere hätte mein Vertrauen in den Rechtsstaat doch gewaltig erschüttert. Was diese neue Wendung für Kay Schierwagen bedeutet, kann ich mir kaum ausmalen. Bis heute fährt er jeden Tag nach seiner Schicht als Lkw-Fahrer zum Grab seiner Tochter: „Man sagt ja, dass die Zeit alle Wunden heilt. Doch diese Zeit ist für mich noch nicht gekommen. Ich möchte lückenlose Aufklärung“, sagt er. Ich wünsche ihm von Herzen, dass der Tod seiner Tochter nun ordentlich aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein Kommentar zu “Ermittlungen wegen Emilys Tod werden wieder aufgenommen

  1. Pingback: Tod auf Klassenfahrt: Morgen wird weiter vor Gericht verhandelt | Süß, happy und fit

Hinterlasse einen Kommentar