Vor ein paar Wochen zogen viele Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) lange Gesichter – vor allem, wenn sie vielleicht eigens wegen der Kostenerstattung für das Freestyle Libre dorthin gewechselt waren. Denn künftig will die TK, wie berichtet, ihren Versicherten nicht mehr wie bisher pauschal einen Großteil der Kosten für das neue Glukosemesssystem erstatten. Doch nun kommt erneut Bewegung ins Spiel, und zwar in Gestalt der Barmer GEK.
Auf verschiedenen Wegen haben mich in den vergangenen Tagen Meldungen erreicht, wonach die Barmer GEK neuerdings trotz der neuen Rechtslage die Kosten für das Freestyle Libre erstatten möchte – und zwar trotz des einschlägig zitierten Urteils des Bundessozialgerichts (BSG). Das BSG hatte im Juli 2015 entschieden, dass es sich bei der Glukosemessung im Unterhautfettgewebe, wie sie bei CGM-Systemen angewendet wird, um eine neue Untersuchungsmethode handelt, die erst durch den Gemeinsamen Bundessausschuss bewertet werden muss, bevor sie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden kann. Die TK fürchtete Ärger mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) und erklärte, sie werde die allgemeine Bezuschussung von bis zu 95 Euro monatlich künftig einstellen. Weiterlesen