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Von wegen zuckerkrank – ein Blog über glückliches Leben, leckere Ernährung und Sport mit Typ-1-Diabetes


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Kostenerstattung beim Freestyle Libre: Alles reine Verhandlungssache!

Da dachte ich über eine geraume Zeit, dass ich die Spielregeln der gesetzlichen Krankenkassen, nach denen sie die Kosten bestimmter Hilfsmittel wie des Freestyle Libre erstatten oder eben auch nicht, verstanden habe. Seit heute weiß ich: In diesem Business geht es zu wie auf einem orientalischen Basar.

Wer sich in letzter Zeit in den verschiedenen Facebook-Gruppen zum Freestyle Libre herumgetrieben hat, der kapiert so langsam gar nicht mehr, nach welchen Kriterien einzelne Krankenkassen die Kosten für das Freestyle Libre erstatten oder eben nicht. Die Techniker Krankenkasse (TK), bei der auch ich versichert bin, war ja Anfang 2015 vorgeprescht und hatte allen Versicherten mit Typ-1-Diabetes (sofern sie denn als Bestandskunden bei Abbott registriert waren und dieses tolle Angebot auch nutzen konnten) die Erstattung eines Großteils der Kosten angeboten. Weiterlesen


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Freestyle Libre: TK zahlt nicht mehr, Barmer neuerdings doch

Vor ein paar Wochen zogen viele Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) lange Gesichter – vor allem, wenn sie vielleicht eigens wegen der Kostenerstattung für das Freestyle Libre dorthin gewechselt waren. Denn künftig will die TK, wie berichtet, ihren Versicherten nicht mehr wie bisher pauschal einen Großteil der Kosten für das neue Glukosemesssystem erstatten. Doch nun kommt erneut Bewegung ins Spiel, und zwar in Gestalt der Barmer GEK.

Auf verschiedenen Wegen haben mich in den vergangenen Tagen Meldungen erreicht, wonach die Barmer GEK neuerdings trotz der neuen Rechtslage die Kosten für das Freestyle Libre erstatten möchte – und zwar trotz des einschlägig zitierten Urteils des Bundessozialgerichts (BSG). Das BSG hatte im Juli 2015 entschieden, dass es sich bei der Glukosemessung im Unterhautfettgewebe, wie sie bei CGM-Systemen angewendet wird, um eine neue Untersuchungsmethode handelt, die erst durch den Gemeinsamen Bundessausschuss bewertet werden muss, bevor sie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden kann. Die TK fürchtete Ärger mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) und erklärte, sie werde die allgemeine Bezuschussung von bis zu 95 Euro monatlich künftig einstellen. Weiterlesen


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Vorläufiges Aus für die Kostenerstattung beim Freestyle Libre

Nun ist es amtlich: Die Techniker Kasse wird ihren Versicherten die Kosten für das Glukosemesssystem Freestyle Libre künftig nicht mehr erstatten. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts von Juli 2015.

In den vergangenen Wochen wurde in den einschlägigen Facebook-Gruppen viel über die Gründe dafür gemunkelt, dass die Techniker Krankenkasse neuerdings keine Kostenerstattung für das Freestyle Libre mehr bewilligt. Die Kasse hatte als erste gesetzliche Krankenkasse Versicherten mit Typ-1-Diabetes generell zugesagt, die Kosten für das neue Messsystem mit bis zu 95 Euro pro Monat zu bezuschussen.

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